Mitgliedschaft

Der Schweizerische Club für Spitze zählt heute um die 200 Mitglieder. Werde auch du Mitglied des SCSp. Gerne stehen wir dir für Fragen und Auskünfte zur Verfügung.

Eine Mitgliedschaft enthält das Abonnement der Zeitschrift „HUNDE“ oder des „infoCHIENS“ (für alle Mitglieder des SCSp obligatorisch). Der Jahresbeitrag für Einzelmitglieder beträgt CHF 110.--, für Anschlussmitglieder CHF 60.--. Einzelmitglieder, die das Magazin „HUNDE“ oder „infoCHIENS“ bereits über einen anderen Club der SKG beziehen, zahlen CHF 75.-- Clubbeitrag. Bereits bestehende Privatabos werden neu über uns verrechnet.

Als Mitglied des SCSp bist du automatisch auch Mitglied der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft SKG. Unsere Clubmitglieder SCSp profitieren von ermässigten Gebühren beim Schweizerischen Hundestammbuch der SKG (Eintrag eines Importhundes, eines Wurfes oder Schutzeintrag eines Zuchtnamens). Die Mitgliedschaft SKG bietet zudem etliche weitere Vorteile, die du hier findest: www.skg.ch/mitglied-werden. Bei den durch den Club organisierten Zuchtzulassungsprüfungen geniessen unsere Mitglieder ermässigte Preise. Im Weiteren hat jedes Mitglied ermässigten Eintritt zu allen unter dem Patronat der SKG durchgeführten Hundeausstellungen. Jährlich findet eine Clubschau mit Vergabe des CAC’s statt. Wir treffen uns zu gemütlichen Höcks und an unserem Infotag laden wir zu einem aktuellen Thema eine/n Referenten/in ein.

Im Kontakt mit Züchtern und anderen Spitz-Besitzern können auch verschiedene Fragen zu Erziehung, Pflege, Ausstellungen und Zucht diskutiert werden. Wir freuen uns, dich bei unseren verschiedenen Anlässen persönlich kennen zu lernen.

Umzug
Bitte vergiss nicht, uns nach einem Umzug deine neue Adresse mitzuteilen. Sende dazu eine E-Mail an den Vorstand mit deinem Namen und der neuen Adresse, oder nutze das Formular im Mitgliederbereich. Herzlichen Dank!
 
Austritt
Der Austritt ist nur per Ende eines Kalenderjahres möglich. Die Kündigung muss durch schriftliche Erklärung oder per E-Mail bis zum 31. Dezember (eintreffend) an den Präsidenten erfolgen. Erfolgt die Austrittserklärung während des Vereinsjahres, so ist der Beitrag für das ganze laufende Vereinsjahr zu entrichten. Kollektive Austrittserklärungen haben keine Gültigkeit!