Unsere Welpen 

Sie suchen einen Spitz-Welpen von einem Züchter, der Mitglied im offiziellen Rasseverein (unter SKG/FCI) ist? Hier sind Sie richtig:

Auf unseren Seiten "Züchter" sind alle aktiven Züchter aufgeführt - auf unseren Seiten "Welpen" sind alle Zuchtstätten aufgeführt,
bei denen Welpen geplant, erwartet oder schon geboren sind. Sie freuen sich sicher über seriöse Anfragen.
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Mo-Fr 08:00-11.30  -  13.30-18:00
Von folgenden Rassen/Varietäten sind noch Welpen mit FCI-Ahnentafeln zu vergeben: Kleinspitze / Japan Spitze / Pomeranian

Kathrin Glöckler (D)
+78 756 56 17
zuchtwart@spitz-club.ch 

Iris Müller-Camenzind (D - E)
+41 76 388 12 03
iris.camenzind@gmx.ch 

Susanne Klossner (D - E - F - I)
+41 79 429 25 82
s.klossner@spitz.club.ch


Werte Welpeninteressenten
Wir empfehlen immer eine Zuchtstätte/Welpen vor einem Kauf zu besuchen.


Wissenswertes für Interessenten  aus dem Zuchtreglement des SCSp

  • Bevor ein Neuzüchter eine Hündin belegen darf, muss er seine Zuchtstätte vom Zuchtstättenkontrolleur des SCSp kontrollieren lassen. Dies gilt auch nach Verlegung einer Zuchtstätte.
  • Jede Zuchtstätte muss über eine Unterkunft (mindestens 6m2/ 8m2/10m2) und einen Auslauf (mindestens 20m2/ 30m2/40m2) im Freien verfügen, die sich in Sicht- und Hördistanz vom Wohnbereich des Züchters befinden müssen.
  • Als Unterkunft werden Wurflager, Schlafstelle und Aufenthaltsraum der Hunde bei schlechtem Wetter bezeichnet (im Zuchtreglement sind Mindestmasse definiert).
  • Bei Wolfs- und Grossspitz darf sich die Unterkunft ausserhalb des Wohnhauses des Züchters befinden.
  • Bei Mittel-, Klein- und Zwergspitz, beim Japan Spitz und beim Volpino Italiano muss sich die Unterkunft im Wohnhaus des Züchters befinden.
  • Das Wurflager (Wurfkiste) muss es der Hündin ermöglichen, sich darin aufrecht, frei und ungehindert bewegen zu können. Sie muss darin ausgestreckt liegen können und die Welpen müssen ausreichend Liegefläche finden.
  • Für säugende Hündinnen muss ein Fluchtplatz vorhanden sein.
  • Das Wurflager muss trocken, vor Zugluft geschützt und vom Boden her ausreichend isoliert sein.
  • Die Unterkunft (mindestens 6m2/ 8m2/10m2) muss genügend Tageslicht erhalten (Fenster).
  • Bei Bedarf muss geheizt werden können. Sie muss leicht zugänglich und leicht zu reinigen sein. Muttertier und Welpen müssen sich darin ausreichend bewegen können.
  • Als Auslauf wird ein ausreichend grosses Areal (mindestens 20m2/ 30m2/40m2) im Freien bezeichnet, innerhalb dessen sich die Welpen und die Mutterhündin frei und gefahrlos bewegen können.
  • Der Auslauf soll zum grösseren Teil aus natürlichem Untergrund bestehen (Kies, Sand, Gras). Er muss entweder einen direkten Zugang zur Unterkunft haben oder einen windgeschützten, überdachten Liegeplatz aufweisen, dessen Boden gegen Nässe und Kälte isoliert ist. Die Umzäunung muss stabil und verletzungssicher sein. Balkone und Terrassen werden als alleiniger Auslauf nicht akzeptiert.
  • Der Auslauf soll abwechslungsreich gestaltet sein und den Welpen Spielmöglichkeiten mit geeigneten Spielsachen bieten. Er muss besonnte und beschattete Stellen aufweisen.
  • Der Züchter ist verpflichtet, dem Zuchtstättenkontrolleur des SCSp zu allen Aufenthaltsräumen der Hunde Zutritt zu gewähren, angemeldet oder unangemeldet. 

Das vollständige Zuchtreglement des SCSp kannst du hier einsehen.
(Zuchtstätten ausländischer Mitglieder unterstehen dem Reglement ihres jeweiligen FCI-Spitz-Clubs)